Für Gottesdienste gilt die 3G-Regel. Alle Gottesdienstbesucher*innen müssen einen Immunisierungsnachweis oder ein gültiges Testzertifikat (PCR Test/48 Stunden oder Schnelltest/nicht älter als 24 Stunden) erbringen.
Die Nachweise müssen am Eingang kontrolliert werden. Bringen Sie dazu bitte auch Ihren Personalausweis mit. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten bis einschließlich 15 Jahren als getestete Personen.
In allen Gottesdiensten gilt Maskenpflicht. Mindestabstände sind einzuhalten.
Für alle anderen Gemeindeveranstaltungen gilt grundsätzlich die 2G Regel.
Bei Chorproben gilt 2G+ (PCR Test/48 Stunden oder Schnelltest/nicht älter als 24 Stunden).
Immunisierungs- und Testnachweise werden von den jeweils Verantwortlichen überprüft. In Innenräumen gilt grundsätzlich Maskenpflicht (außer am Sitzplatz, beim Singen ist stets eine Maske zu tragen) und Abstandswahrung.
Bitte beachten Sie auch die jeweils aktuellen Corona-Empfehlungen der Evangelischen Landeskirche.